Arbeitsrecht

Wenn Sie eine Kündigung erhalten ist es wichtig, innerhalb von drei Wochen nach Empfang der Kündigung zu prüfen, ob man dagegen Klagen kann. Gibt der Arbeitgeber als Grund der Kündigung an, die Schuld liege in Ihrer Person, kann eine Klage notwendig sein, um eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.