Strafrecht
Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei vernommen werden gilt es nur eine richtige Reaktion: Verweigern Sie jede Aussage und setzten Sie sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung. Nur der Anwalt kann Einblick in die Ermittlungsakte nehmen und prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen und ob diese überhaupt für eine Verurteilung ausreichen. Danach wird der Anwalt mit Ihnen die richtige Strategie absprechen.