Mietrecht

Sie haben Schimmel in der Wohnung oder der Nachbar ist zu laut? Gehen sie sofort zum Anwalt. Wer bei der Anzeige eines Mangels gegenüber dem Vermieter Fehler macht, verliert unter Umständen sein Recht, einen Teil der Miete einzuhalten oder ist dem Vermieter sogar Schadensersatzpflichtig.
Viele Mieter wissen nicht, dass der Bundesgerichtshof Klauseln im Mietvertrag, die starre Renovierungsfristen vorsehen, für ungültig erklärt hat. Sie müssen also beim Auszug nur Schäden beseitigen aber nicht die Wände oder Türen streichen. Lassen Sie daher vor der Renovierung ihren Mietvertag überprüfen. Vor allem bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, lohnt sich die Prüfung oft.