Kosten

Und was kostet der Anwalt nun wirklich? Eine Erstberatung kostet in der Regel zwischen 50 und maximal 220,40€ (incl. USt.) Normalerweise werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Eine Scheidung kostet z.B. meistens zwischen 1000 bis 1600€. Eine Klage vor dem Sozialgericht schlägt mit etwa 550€ zu Buche. Oft zahlt die Kosten aber auch eine Rechtsschutzversicherung. Bei Mandanten mit geringen Einkommen gibt es die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dann ist nur ein Eigenanteil von 10€ (zzgl. USt.) zu zahlen. Im Gerichtsverfahren wird dann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragt. Hier überprüft das Gericht aber neben der Bedürftigkeit auch die Aussichern auf Erfolg. Am besten Sie fragen vor Beauftragung Ihren Anwalt, wie hoch die Gebühren voraussichtlich sein werden.

Bei komplizierteren Angelegenheiten kann es auch sinnvoll sein, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dann erhält der Anwalt entweder ein festes Honorar pro Stunde zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer oder es wird ein Gesamtbetrag vereinbart.